Als einen Angehörigen bezeichnet man eine zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen in einem besonderen rechtlichen oder sozialen Verhältnis stehende Person, wenn ...
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man dieses besondere Verhältnis hervorheben will. Zumeist sind Personen gemeint, die in engem familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Der Begriff ist weiter als der der Familie. Er schließt insbesondere den (in der Regel nicht verwandten) Ehegatten oder Lebenspartner und verschwägerte Personen ein. Darüber hinaus kann der Begriff im Sinne von „zugehören“ auch Personen umfassen, die in das Lebensumfeld der betreffenden Person gehören. Das Wort für die Einzelperson gibt es in männlicher und weiblicher Form (Angehöriger, Angehörige), wird aber gelegentlich auch sächlich verwendet: das Angehörige, ein Angehöriges. - (Wikipedia 13.11.2018)
"Tafel zu den Gräbern von Verstorbenen ohne Angehörige auf dem Freiburger Hauptfriedhof (2015)
Als Angehöriger oder Angehörige wird eine Person bezeichnet, wenn ihr besonderes rechtliches oder soziales Verhältnis zu einer anderen Person oder zu einer Gruppe von Personen hervorgehoben werden soll. Meist sind Personen gemeint, die in engem familiären oder persönlichen Verhältnis zueinander stehen. Der Begriff ist weiter gefasst als „Familie“ und schließt insbesondere den (in der Regel nicht verwandten) Ehe- oder Lebenspartner sowie verschwägerte Personen ein. Darüber hinaus kann der Begriff im Sinne von „zugehören“ auch Personen umfassen, die in das Lebensumfeld der betreffenden Person gehören. Die Bezeichnung wird gelegentlich auch bei Tieren verwendet, manchmal sächlich: das Angehörige, ein Angehöriges." - (Wikipedia (de) 26.08.2023)